Anmeldung Kindertagesstätte
Anmeldung Kindertagesstätte
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldungen für die Kindertagesstätten erfolgen über ein trägerübergreifendes Online-Anmeldesystem.
Im Anmeldeformular können bis zu zwei Wunscheinrichtungen angegeben werden. Trotz dieser Online-Anmeldung ist es wichtig, dass Eltern sich in der Wunscheinrichtung melden, damit hier ein erster Kontakt hergestellt wird. Erst nach diesem persönlichen Gespräch wird die Anmeldung verbindlich.
Die Anmeldungen werden vorerst gesammelt. Im Frühjahr des kommenden Kita-Jahres erfolgt die Platzvergabe. Sie erhalten dann automatisch eine Zu- oder Absage. Das Kita-Jahr beginnt im August.
Weitere Informationen zu unseren Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in vier Einkommensgruppen.
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Bereich Bügredienste Soziales (Frau Lind/Frau Jansen). Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rechtsbehelf
nicht angegeben