Bauantrag
Bauantrag
Leistungsbeschreibung
WICHTIGER HINWEIS: WECHSEL DER DIGITALEN BAUPLATTFORM
Die bisher von der Firma Itebo bereitgestellte Conject-Plattform wurde zum 31.12.2025 eingestellt. Die darüber abgebildeten Projekträume wurden durch eine neue Bauplattform der Firma Prosoz, Herten ersetzt. Laufende Verfahren werden auf die neue Bauplattform migriert.
Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen oder die Mitteilungen über genehmigungsfreie Maßnahmen sind ausschließlich in digitaler Form an die Bauaufsicht der Stadt Papenburg zu übermitteln. Die Niedersächsische Bauordnung hat diesbezüglich Anfang 2022 die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren landesweit zum Regelfall gemacht.
Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer oder einem Entwurfsverfassenden den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die oder der Entwurfsverfassende Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Die Formularassistenten zum Ausfüllen von Anträgen für Bauvorhaben sind nebenstehend auf dieser Seite zu finden. Mit einem Klick auf den Online-Service werden Sie an eine externe Webseite weitergeleitet. Die Webseite öffnet sich in einem neuen Fenster. Für die Einreichung digitaler Anträge ist nach § 3a Niedersächsische Bauordnung eine Authentifizierung der antragstellenden Person vorgeschrieben. Hierfür benötigt die oder der Entwurfsverfassende ein Nutzerkonto (BundID/Nk-bund oder ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (einmalige Anmeldung).
Bauanträge - Hinweise und Tipps zum Hochladen von Bauanträgen:
- Vom Hochladen des Antrags mit dem Smartphone oder Tablet wird abgeraten, da es überwiegend zu Darstellungs- und Übermittlungsproblemen führt.
- Während des Hochladens sollten nicht zu viele Browser Fenster geöffnet sein.
- Bei Problemen im Zuge des Hochladens kann es hilfreich sein, einen anderen Browser zu wählen, den Cache zu leeren und den Verlauf zu löschen.
- Das Portal schließt sich nach einer gewissen Dauer automatisch und es kann danach zu Schwierigkeiten bei einer erneuten Anmeldung kommen.
- Bei der Benennung von hochzuladenden Dokumenten keine Umlaute und keine Anführungs- und sonstigen Sonderzeichen (nur A - Z und Ziffern) nutzen.
- Es kann nur ein Statistikbogen hochgeladen werden. Sind weitere Statistikbögen erforderlich, müssen diese anders benannt werden.
- Es ist immer ein Tragwerksplaner einzutragen. Sollte keiner erforderlich sein, bitte einen Platzhalter (zum Beispiel xxx) verwenden.
Bauvoranfragen- Hinweise und Tipps zum Hochladen von Bauvorlagen:
- Die Bauvorlagen sind im Bauportal hochzuladen. Durch die Authentifizierung über die BundID oder ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER wird die Unterschrift ersetzt.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Bauvorlagen entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung benannt sind. Sollte die Benennung nicht korrekt sein, wird eine erneute Vorlage der Bauvorlagen erforderlich.
- Eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt erst, wenn die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde unter Benennung nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung vorliegen.
Weitere zusätzliche Dokumente und Anträge, wie den Entwässerungsantrag und Ähnliches, finden Sie ebenfalls nebenstehend. Unten finden Sie außerdem weitere Links und Dokumente, die Sie ggf. benötigen oder als Vorlage für die einzureichenden zusätzlichen Informationen verwenden können.
Hilfreiche Links:
Ein Nutzerkonto (BundID) , oder
Mein Unternehmenskonto (MUK)
Verfahrensablauf
Nebenstehend finden Sie die Antragsassistenten, die ausgefüllt werden müssen. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Authentifizierung der antragstellenden Person erforderlich.
Weitere zusätzliche Dokumente wie den Entwässerungsantrag und Ähnliches finden sie ebenfalls nebenstehend. Unten finden Sie außerdem weitere Dokumente, die Sie als Vorlage für die einzureichenden zusätzlichen Informationen verwenden können.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.