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Wohngeld beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Wohnraum selbstständig in vollem Umfang zu tragen. Der Anspruch auf Wohngeld ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert. Die Leistung wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt und erfordert nach Ablauf einen entsprechenden Weiterleistungsantrag.

Wer ist antragsberechtigt?

Wohngeld kann von Personen beantragt werden, deren Gesamteinkommen innerhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Hierzu zählen insbesondere:

·         Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen,

·         Rentnerinnen und Rentner mit geringen Bezügen,

·         Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen,

·         Studierende, sofern kein dem Grunde nach bestehender Anspruch auf BAföG vorliegt.

Formen des Wohngeldes

Je nach Wohnform wird die Leistung in zwei Varianten gewährt:

  • Mietzuschuss: Für Personen, die Wohnraum gemietet haben oder in einem   untermietähnlichen Verhältnis stehen.
  • Lastenzuschuss: Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Eigenheim oder Eigentumswohnung).

Ausschlusskriterien

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich nicht, wenn bereits andere Transferleistungen bezogen werden, in denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt.

Ebenso vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die bereits folgende Hilfen erhalten:

  • BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Unterstützung durch das Programm MobiPro-EU

Sie können dennoch wohngeldberechtigt sein, wenn in Ihrem Haushalt mindestens eine Person lebt, die keinen Anspruch auf diese Leistungen hat, etwa ein Kind oder die Eltern eines Studierenden. Auch wenn Sie Ihre Förderung lediglich als Darlehen beziehen, bleibt Ihr Wohngeldanspruch gewahrt.

Ergänzende Informationen

Regionale Besonderheiten: Mietstufen

Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Mietpreisniveaus in Deutschland sind alle Kommunen und Kreise in sieben Mietstufen eingeteilt. Diese Stufen bestimmen die jeweiligen Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete oder Belastung. Die Stadt Papenburg ist derzeit in die Mietstufe 1 eingestuft.

Besonderer Wohnraum

In Härtefällen, wie beispielsweise nach Naturkatastrophen, kann Wohngeld auch für vorübergehenden Wohnraum (z. B. Wohnwagen oder Wohnheime) beantragt werden, sofern der bisherige Wohnraum unbewohnbar geworden ist.

 

Weiterleistung oder Erhöhung zum Mietzuschuss und zum Lastenzuschuss sowie Änderungmitteilung zu beiden Diensten finden Sie hier!

 

 

1. Der erste Schritt ist das Einreichen Ihres Antrags. Dies können Sie ganz bequem online, per Post oder persönlich bei uns erledigen.

Wichtig: Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei uns eingeht. Eine rückwirkende Zahlung für vergangene Monate ist in der Regel nicht möglich.

2. Prüfung auf Vollständigkeit

Sobald Ihr Antrag bei uns eintrifft, sichten wir Ihre Unterlagen. Sollten Dokumente fehlen (z. B. Einkommensnachweise oder der Mietvertrag), melden wir uns zeitnah bei Ihnen.

3. Berechnung und Entscheidung

Wir prüfen Ihren Anspruch basierend auf drei Faktoren:

·         Der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

·         Der Höhe des Gesamteinkommens.

·         Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Wohneigentum).

4. Der Bescheid

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Darin ist genau aufgeschlüsselt, wie hoch Ihr Anspruch ist und für welchen Zeitraum das Wohngeld gewährt wird.

5. Auszahlung

Nach der Bewilligung wird das Wohngeld monatlich im Voraus auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

6. Ablauf des Wohngeldanspruchs

Etwa ein bis zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums senden wir Ihnen unaufgefordert einen Antrag auf Weiterleistung zu.

Sofern Sie die Anträge nicht digital stellen wollen, haben Sie die Chance die Dokumente hier herunterzuladen, auszudrucken und einzureichen.
 
Für den Mitzuschuss:
 
 
 
 
 
Weitere Dokumente als Ergänzung in spezifischen Fällen:
 
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
 
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)