Wohngeld beantragen
Wohngeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Wohnraum selbstständig in vollem Umfang zu tragen. Der Anspruch auf Wohngeld ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert. Die Leistung wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt und erfordert nach Ablauf einen entsprechenden Weiterleistungsantrag.
Wer ist antragsberechtigt?
Wohngeld kann von Personen beantragt werden, deren Gesamteinkommen innerhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Hierzu zählen insbesondere:
· Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen,
· Rentnerinnen und Rentner mit geringen Bezügen,
· Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen,
· Studierende, sofern kein dem Grunde nach bestehender Anspruch auf BAföG vorliegt.
Formen des Wohngeldes
Je nach Wohnform wird die Leistung in zwei Varianten gewährt:
- Mietzuschuss: Für Personen, die Wohnraum gemietet haben oder in einem untermietähnlichen Verhältnis stehen.
- Lastenzuschuss: Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Eigenheim oder Eigentumswohnung).
Ausschlusskriterien
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich nicht, wenn bereits andere Transferleistungen bezogen werden, in denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Bürgergeld (SGB II),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ebenso vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die bereits folgende Hilfen erhalten:
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
- Unterstützung durch das Programm MobiPro-EU
Sie können dennoch wohngeldberechtigt sein, wenn in Ihrem Haushalt mindestens eine Person lebt, die keinen Anspruch auf diese Leistungen hat, etwa ein Kind oder die Eltern eines Studierenden. Auch wenn Sie Ihre Förderung lediglich als Darlehen beziehen, bleibt Ihr Wohngeldanspruch gewahrt.
Ergänzende Informationen
Regionale Besonderheiten: Mietstufen
Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Mietpreisniveaus in Deutschland sind alle Kommunen und Kreise in sieben Mietstufen eingeteilt. Diese Stufen bestimmen die jeweiligen Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete oder Belastung. Die Stadt Papenburg ist derzeit in die Mietstufe 1 eingestuft.
Besonderer Wohnraum
In Härtefällen, wie beispielsweise nach Naturkatastrophen, kann Wohngeld auch für vorübergehenden Wohnraum (z. B. Wohnwagen oder Wohnheime) beantragt werden, sofern der bisherige Wohnraum unbewohnbar geworden ist.
Weiterleistung oder Erhöhung zum Mietzuschuss und zum Lastenzuschuss sowie Änderungmitteilung zu beiden Diensten finden Sie hier!
Verfahrensablauf
1. Der erste Schritt ist das Einreichen Ihres Antrags. Dies können Sie ganz bequem online, per Post oder persönlich bei uns erledigen.
Wichtig: Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei uns eingeht. Eine rückwirkende Zahlung für vergangene Monate ist in der Regel nicht möglich.
2. Prüfung auf Vollständigkeit
Sobald Ihr Antrag bei uns eintrifft, sichten wir Ihre Unterlagen. Sollten Dokumente fehlen (z. B. Einkommensnachweise oder der Mietvertrag), melden wir uns zeitnah bei Ihnen.
3. Berechnung und Entscheidung
Wir prüfen Ihren Anspruch basierend auf drei Faktoren:
· Der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
· Der Höhe des Gesamteinkommens.
· Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Wohneigentum).
4. Der Bescheid
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Darin ist genau aufgeschlüsselt, wie hoch Ihr Anspruch ist und für welchen Zeitraum das Wohngeld gewährt wird.
5. Auszahlung
Nach der Bewilligung wird das Wohngeld monatlich im Voraus auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
6. Ablauf des Wohngeldanspruchs
Etwa ein bis zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums senden wir Ihnen unaufgefordert einen Antrag auf Weiterleistung zu.
Anträge / Formulare
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
- Zusätzliche Erklärung zum Antrag
- Mietbescheinigung
- Datenschutzerklärung
Links & Onlinedienste
Kontaktpersonen
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Buchstabenbereich A-B Frau Selina-Marie Nee
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Buchstabenbereich C-G Frau Gina Freymuth
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Buchstabenbereich H-J & R Frau Kai Middendorf
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Buchstabenbereich K-L Frau Heidi Koop
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Buchstabenbereich M-Q Frau Marion Sextro-Feldhaus
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Buchstabenbereich S-T Herr Tobias Wolf
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Buchstabenbereich U-Z Frau Ellen Jungeblut